Patientenverfügung neueste Fassung (24.08.2018 ):

Wenn ich nicht in der Lage sein sollte, medizinischen Maßnahmen zuzustimmen oder solche abzulehnen, so soll mein Vollmachtnehmer ( Frauke Kemmerling, Maternusstr. 67, 53534 Pomster ) den Ärzten meine Wünsche zur Kenntnis bringen, so dass die Ärzte diese zur Grundlage ihrer Entscheidungen machen.
Meine Wünsche sind:
1.
Ich erbitte ärztlichen und pflegerischen Beistand unter Ausschöpfung aller angemessenen medizinischen Möglichkeiten, so lange eine Aussicht auf Heilung besteht oder eine Behandlung chronischer oder schwerer Krankheiten möglich ist, die Lebensfreude und -qualität erhält.
2.
Wenn ich mich aber
a.) im Endstadium einer unheilbar verlaufenden tödlichen
Krankheit befinde,
b.) wenn ich andauernd geistig so verwirrt bin, dass ich nicht mehr weiß wer ich bin, wo ich bin und Familie
und Freunde nicht mehr erkenne
oder
c.) wenn ich ohne Aussicht auf Wiedererlangung des
Bewusstseins im Koma liege oder bei Wiedererlangung des Bewusstseins nur mit
schwersten geistigen Defekten überleben würde,
oder
d.) wenn ich an unerträglichen, nicht therapierbaren Schmerzen leide,
dann bitte ich, dass alle medizinischen Maßnahmen unterbleiben, die lediglich lebensverlängernd wären, auch von einer Intensivtherapie (einschließlich Beatmung, künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr) und von Reanimationsmaßnahmen abzusehen.
3.
Insbesondere treffe ich folgende Verfügung zur
Schmerztherapie:
Ich wünsche eine wirksame Behandlung quälender Zustände wie Atemnot, Schmerzen, Angst, Unruhe, Übelkeit und Erbrechen, auch wenn ich durch die Behandlung müde und schläfrig werde; auch wenn starke Betäubungsmittel erforderlich sind, durch die ich vergleichbar einer Narkose das Bewusstsein verlöre, selbst wenn bei diesen Maßnahmen in Kauf genommen werden muss, dass die verbleibende Lebensspanne verkürzt wird.
Erweiterung zu meiner Patientenverfügung:
Ich bin mir bei meinen folgenden Wünschen darüber im Klaren, dass sie z.Zt. noch nicht mit der geltenden Rechtsprechung in Einklang zu bringen sind und auch nicht mit der christlichen Lehre.
Da ich aber nicht mehr der Kirche angehöre und das menschliche Leben keinesfalls als Geschenk irgendeines „Gottes“ betrachte sondern als ständiges und oft schwieriges Bemühen um Weiterentwicklung in verantwortlichem Handeln. Ich nehme für mich in Anspruch, über mein individuelles Leben in eigener Verantwortung verfügen zu wollen – gerade weil ich auch jede andere Überzeugung voll akzeptiere und durch meine Wünsche niemandem schade. Ich erkläre im folgenden meine im bisherigen Leben gewonnene Überzeugung : in der Hoffnung, dass diese Auffassung von menschlicher Würde und menschlichem Leben Verständnis findet.
Ich möchte nicht in einem Heim o.ä. Einrichtung "gepflegt" werden, wenn ich
1. durch geistige Umnachtung nicht mehr weiß, wer ich bin oder wo ich bin
oder2. bei vorhandener geistiger Klarheit :
mich durch schwerste körperliche Leiden bzw. Defizite überhaupt nicht mehr selbst helfen kann.
Diese beiden Aussagen sind für mich von entscheidender Bedeutung und entsprechen meiner Lebenseinstellung, da ich es in höchstem Maße für würdelos halte, absolut hilflos für immer auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.
Jede Unterstützung (Sterbehilfe) - von welcher Seite auch immer -, die mir ein solches "Leben" erspart, nehme ich dankbar an und betrachte sie als barmherzig und menschlich.
Ich hoffe, dass §1 unserer Verfassung auch für mich gilt und meine Auffassung von Menschenwürde toleriert wird.
(
Erneute Zustimmung : Heute : Freitag, 24. August 2018 )

Klaus Meyer